FAQ Häufig gestelle Fragen:
Was kann und muss ich tun, wenn ein Mensch gestorben ist?
Bei einem Todesfall in der eigenen Wohnung müssen Sie den Hausarzt oder den zuständigen Notarzt benachrichtigen, der offiziell die Todesbescheinigung ausstellt. Beim Tod im Krankenhaus oder im Pflegeheim wird die Todesbescheinigung dort ausgestellt.
Bitte nehmen Sie anschließend Kontakt zu unserem Bestattungsinstitut auf. Sie können uns zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichen!
Was erledigt unser Bestattungshaus?
Wenn der Tod im Krankenhaus oder im Pflegeheim eingetreten ist, können Sie den Verstorbenen zunächst auf Wunsch nach Hause überführen lassen. Dort können Sie selbst, oder gemeinsam mit uns, den verstorbenen Menschen waschen und ankleiden. Unsere Bestatter sind Ihnen gerne bei einer Hausaufbahrung behilflich und lassen Sie auch hier nicht alleine.
Welche Unterlagen braucht der Bestatter?
Damit wir Ihnen möglichst umfassend unter die Arme greifen können, benötigen wir einige Dokumente, um alle Formalitäten für Sie erledigen zu können.
Je nach Familienstand halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- ledig: Personalausweis, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- verheiratet: Personalausweis, Familienstammbuch mit Heiratsurkunde
- verwitwet: Personalausweis, Familienstammbuch mit Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
- geschieden: Personalausweis, Familienstammbuch mit Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil
In jedem Fall benötigen wir:
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Mitteilung der letzten Rentenanpassung (Rentennummer, Altersrente, Witwenrente)
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Lebens-, Sterbegeld-, Unfall- und Betriebsversicherung(en)
Sollten Ihnen Unterlagen fehlen, so helfen wir Ihnen gerne bei deren Beschaffung. Alle weiteren Fragen zu Möglichkeiten des Abschiednehmens, der Beisetzung und der Trauerfeier können Sie mit uns in aller Ruhe besprechen – bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten unseres Bestattungshauses.
Wie lange kann ich meinen verstorbenen Angehörigen zu Hause behalten?
Es kann wichtig sein, einen Verstorbenen nicht in aller Schnelle aus dem heimischen Umfeld abholen zu lassen, sondern vielmehr in Ruhe und im Kreis der Angehörigen vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Sie können mit Ihrem Bestatter absprechen, wann die Abholung des Verstorbenen erfolgen soll. Hast und Eile sind in aller Regel nicht geboten. Je nach Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes kann der Verstorbene eine bestimmte Zeit im Hause verbleiben, bevor dieser ins Bestattungsinstitut überführt wird.
Welche Bestattungsarten gibt es?
Grundsätzlich wird zwischen der klassischen Erdbestattung und der Feuerbestattung unterschieden. Die Feuerbestattung hat zahlreiche Varianten, darunter beispielsweise die Baumbestattung oder Seebestattung. Unter Bestattungsarten können Sie sich gerne weiter informieren.
Wer zahlt die Beerdigungskosten?
In der Regel müssen die Erben des Verstorbenen die Kosten für die Bestattung tragen. Das ist deshalb der Fall, weil Bestattungskosten zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten gehören.
Was ist von Preisvergleichen im Internet zu halten?
Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungsverträgen lässt sich eine Bestattung nicht durch einige wenige Parameter exakt berechnen und umschreiben. Auch die vom Bestatter weitergereichten Kosten des Friedhofs bzw. des Beisetzungsortes differieren stark und bedürfen einer individuellen Beratung, die trotz moderner technischer Möglichkeiten im Internet derzeit nicht adäquat abgebildet werden kann.
Warum braucht man bei der Feuerbestattung einen Sarg?
Auch bei der Kremation ist ein Sarg erforderlich. Das hat zwei Gründe: In Deutschland gibt es die sogenannte Sargpflicht, die sowohl im Rahmen von Erdbestattung als auch Feuerbestattungen gilt. Unabhängig davon hat der Sarg eine bestimmte Funktion bei der Kremation: Das Holz des Sarges sorgt dafür, dass beim Verbrennungsvorgang die erforderliche Hitze erreicht wird.
Wie und wo kann ich einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abschließen?
Eine Bestattungsvorsorgevereinbarung bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanzielle Vorleistung zu entrichten. Vielmehr wird ausgehend von den eigenen Wünschen und den individuellen finanziellen Möglichkeiten die Bestattung vereinbart. Dies ist in der Regel mit keinen Kosten oder Gebühren verbunden.
Was ist ein Treuhandkonto?
Ein Treuhandkonto ist eine Form der Geldanlage, die auch im Rahmen der Bestattungsvorsorge genutzt wird. Die Treuhandeinlage von Vorsorgenden wird von einem Treuhänder verwaltet, sicher angelegt und im Todesfall zur Erfüllung ihres Zwecks an den Bestatter ausgezahlt.
Wie ist die Erbreihenfolge?
Grundsätzlich haben die Bestimmungen in einem Testament Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge greift allerdings, wenn es kein Testament gibt, oder wenn Pflichtteilsberechtigte testamentarisch enterbt werden. Die gesetzliche Erbfolge ist hierarchisch strukturiert und in Erben unterschiedlicher Ordnungen unterteilt. Entscheidend für die Reihenfolge der Erbschaft ist das Verwandtschaftsverhältnis der Erben zum Erblasser. Dabei gilt: Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt der Erbteil aus. So haben beispielsweise die Kinder eines Erblassers Anspruch auf einen höheren Erbteil als etwa die Großeltern des Verstorbenen.
Kann ich mein Testament ohne Notar machen?
Grundsätzlich ist es möglich, ein Testament ohne Notar zu verfassen. Entscheiden sich Erblasser für diese Art des Testamentes, ist von einem privaten Testament die Rede. Ein privates Testament muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Folgendes gehört dazu:
- Eine Überschrift wie „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ muss vorhanden sein
- Das Testament muss handschriftlich und leserlich verfasst werden
- Die Unterschrift mit Vor- und Familiennamen muss vorhanden sein
- Das Testament muss datiert sein
- Eine Ortsangabe muss vorhanden sein
Wer hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente?
Auf Hinterbliebenenrente haben grundsätzlich Eheleute Anspruch, wenn es zum Todesfall eines Partners kommt. Anspruch haben auch eingetragene Lebenspartner, wenn diese mindestens ein Jahr lang zusammengelebt haben.
Wer hat Anspruch auf Waisenrente?
Grundsätzlich haben leibliche Kinder sowie Adoptivkinder einen Anspruch auf die Halbwaisen- oder Vollwaisenrente, wenn ein Elternteil verstirbt oder beide Elternteile versterben. Ein Rentenanspruch besteht auch für Stiefkinder und Pflegekinder, wenn diese zum Todeszeitpunkt des Verstorbenen mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft gelebt haben.
Was passiert, wenn die Zeit für die Nutzung eines Grabes abgelaufen ist?
Ist die Dauer für das Nutzungsrecht an einer Grabstelle abgelaufen, wird das Grab in der Regel aufgelöst und eingeebnet. In einigen Fällen kann das Nutzungsrecht verlängert werden, wenn es sich um ein Wahlgrab handelt.